EQC 400 4MATIC - Förderung für Elektromobilität: Neuerungen 2023

För­de­rung für Elek­tro­mo­bi­li­tät: Neue­run­gen 2023

Um die Kli­ma­zie­le der Bun­des­re­gie­rung zu errei­chen und Deutsch­land bis zum Jahr 2045 kli­ma­neu­tral zu machen, wur­den seit 2016 ver­schie­de­ne Maß­nah­men zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät beschlos­sen. Unter ande­rem wur­de eine Kauf­prä­mie für Elek­tro­au­tos ein­ge­führt. Käu­fer von Elek­tro- oder Hybrid­fahr­zeu­gen erhiel­ten bis Ende 2022 För­der­zu­schüs­se zwi­schen 4.500 und 6.000 € vom Bun­de­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA).

Seit dem 1. Janu­ar 2023 greift hier eine neue Rege­lung. Nur noch voll­elek­tri­sche Fahr­zeu­ge mit Bat­te­rien oder Brenn­stoff­zel­len wer­den geför­dert. Extern auf­lad­ba­re Plug-In-Hybri­de fal­len nicht mehr unter die För­de­rung. Auch die Höhe der För­de­rung wur­de ange­passt: So beträgt die maxi­ma­le För­der­sum­me nicht mehr 6.000, son­dern 4.500 €. Elek­tro­fahr­zeu­ge, die mehr als 65.000 € kos­ten, fal­len kom­plett aus der Rege­lung her­aus und sind – wie bereits zuvor – grund­sätz­lich nicht för­der­fä­hig. Wei­ter­hin bestehen blei­ben die Son­der­re­ge­lun­gen bei der Kfz-Steu­er für E‑Autos.

Vor­aus­set­zun­gen für die Förderung 

Die För­de­rung gilt sowohl für Neu- als auch für Gebraucht­wa­gen. Gebrauch­te Elektr­au­tos sind för­der­fä­hig, sofern ihre Erst­zu­las­sung maxi­mal 12 Mona­te zurück­liegt und ihre Lauf­leis­tung 15.000 km nicht über­schrei­tet. Neu ist, dass der Anzahl der Hal­ter kei­ne Rele­vanz mehr zukommt. Wäh­rend zuvor ledig­lich der Zweit­hal­ter eine För­de­rung gel­tend machen konn­te, ist dies nun unab­hän­gig von den Hal­tern allein über die Ein­hal­tung der Erst­zu­las­sungs­frist und der maxi­ma­len Lauf­leis­tung mög­lich. Vor­aus­set­zung ist das Vor­lie­gen einer Rech­nung des Fahr­zeug­händ­lers. Außer­dem darf das betref­fen­de Fahr­zeug zuvor noch nicht geför­dert wor­den sein.

Wird ein Elek­tro­wa­gen geleast, kann die För­de­rung ab einer Lea­sing­lauf­zeit von min­des­tens 12 Mona­ten in Anspruch genom­men wer­den. Den vol­len För­der­be­trag gibt es erst ab einer Lea­sing­dau­er von 24 Mona­ten. In jedem Fall gilt: Es besteht kein Rechts­an­spruch auf die För­de­rung. Ein För­der­an­trag wird je nach Ver­füg­bar­keit der För­der­mit­tel bewil­ligt. Die För­de­rung kann nach der Zulas­sung des Elek­tro­fahr­zeugs online beim BAFA bean­tragt wer­den. Auf der Sei­te des BAFA fin­den Sie auch eine voll­stän­di­ge Lis­te der för­der­fä­hi­gen Elek­tro­fahr­zeu­ge.

Auf wel­che Mer­ce­des­mo­del­le gilt die Förderung?

Von Mer­ce­des-Benz sind aktu­ell 48 Model­le för­der­fä­hig – dar­un­ter auch der EQC 400 4MATIC. Typisch für E‑Autos: Der EQC braucht kei­ne Vor­lauf­zeit zum Warm­wer­den und schnurrt auf der Stra­ße fast laut­los dahin. Mit einer für E‑Autos erstaun­li­chen Reich­wei­te von bis zu 437 Kilo­me­tern brau­chen Sie sich auch auf län­ge­ren Stre­cken kei­ne Sor­gen zu machen. Und soll­te der EQC doch mal leer­ge­lau­fen sein: An einer Schnell­la­de­sta­ti­on ist er bin­nen 40 Minu­ten wie­der auf­ge­la­den. Neben viel Platz, Kom­fort und den für Mer­ce­des typi­schen Sicher­heits­gim­micks bie­tet der EQC auch bes­te Vor­aus­set­zun­gen, um mit gutem Gewis­sen zu fah­ren. Denn mit ihm sind Sie mit null Kom­ma null Emis­sio­nen unterwegs.

Als Mit­glied der Mer­ce­des-Fami­lie punk­tet der EQC natür­lich auch mit einem moder­nen Design, das Ruhe aus­strahlt und für einen pro­gres­si­ven Luxus steht. Die Ein­zig­ar­tig­keit des EQC wird von eigens für ihn design­ten Ele­men­ten (unter ande­rem Pols­ter und Far­ben) unter­stri­chen. So kön­nen Sie zum Bei­spiel Tei­le der Innen­ein­rich­tung in unter­schied­li­chen Far­ben zum Leuch­ten brin­gen. Der spe­zi­ell ent­wi­ckel­te Stoff für die Sit­ze wur­de mit einer leicht iri­sie­ren­den Farb­schat­tie­rung ver­se­hen. Ergo­no­mi­sche Mas­sa­ge­sit­ze mit pul­sie­ren­den Lor­do­sen­bla­sen im Len­den­be­reich bie­ten höchst­mög­li­chen Kom­fort. Die­se und wei­te­re Design- und Kom­fort­ele­men­te sor­gen im EQC für ein ent­spann­tes und siche­res Fahrerlebnis.

Ent­de­cken Sie hier aktu­el­le Elek­tro­fahr­zeu­ge von Mer­ce­des-Benz und smart bei Ihrem Auto­haus Marleaux.

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