Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen, wurden seit 2016 verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Unter anderem wurde eine Kaufprämie für Elektroautos eingeführt. Käufer von Elektro- oder Hybridfahrzeugen erhielten bis Ende 2022 Förderzuschüsse zwischen 4.500 und 6.000 € vom Bundeamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Seit dem 1. Januar 2023 greift hier eine neue Regelung. Nur noch vollelektrische Fahrzeuge mit Batterien oder Brennstoffzellen werden gefördert. Extern aufladbare Plug-In-Hybride fallen nicht mehr unter die Förderung. Auch die Höhe der Förderung wurde angepasst: So beträgt die maximale Fördersumme nicht mehr 6.000, sondern 4.500 €. Elektrofahrzeuge, die mehr als 65.000 € kosten, fallen komplett aus der Regelung heraus und sind – wie bereits zuvor – grundsätzlich nicht förderfähig. Weiterhin bestehen bleiben die Sonderregelungen bei der Kfz-Steuer für E‑Autos.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen. Gebrauchte Elektrautos sind förderfähig, sofern ihre Erstzulassung maximal 12 Monate zurückliegt und ihre Laufleistung 15.000 km nicht überschreitet. Neu ist, dass der Anzahl der Halter keine Relevanz mehr zukommt. Während zuvor lediglich der Zweithalter eine Förderung geltend machen konnte, ist dies nun unabhängig von den Haltern allein über die Einhaltung der Erstzulassungsfrist und der maximalen Laufleistung möglich. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung des Fahrzeughändlers. Außerdem darf das betreffende Fahrzeug zuvor noch nicht gefördert worden sein.
Wird ein Elektrowagen geleast, kann die Förderung ab einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Den vollen Förderbetrag gibt es erst ab einer Leasingdauer von 24 Monaten. In jedem Fall gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Ein Förderantrag wird je nach Verfügbarkeit der Fördermittel bewilligt. Die Förderung kann nach der Zulassung des Elektrofahrzeugs online beim BAFA beantragt werden. Auf der Seite des BAFA finden Sie auch eine vollständige Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.
Auf welche Mercedesmodelle gilt die Förderung?
Von Mercedes-Benz sind aktuell 48 Modelle förderfähig – darunter auch der EQC 400 4MATIC. Typisch für E‑Autos: Der EQC braucht keine Vorlaufzeit zum Warmwerden und schnurrt auf der Straße fast lautlos dahin. Mit einer für E‑Autos erstaunlichen Reichweite von bis zu 437 Kilometern brauchen Sie sich auch auf längeren Strecken keine Sorgen zu machen. Und sollte der EQC doch mal leergelaufen sein: An einer Schnellladestation ist er binnen 40 Minuten wieder aufgeladen. Neben viel Platz, Komfort und den für Mercedes typischen Sicherheitsgimmicks bietet der EQC auch beste Voraussetzungen, um mit gutem Gewissen zu fahren. Denn mit ihm sind Sie mit null Komma null Emissionen unterwegs.
Als Mitglied der Mercedes-Familie punktet der EQC natürlich auch mit einem modernen Design, das Ruhe ausstrahlt und für einen progressiven Luxus steht. Die Einzigartigkeit des EQC wird von eigens für ihn designten Elementen (unter anderem Polster und Farben) unterstrichen. So können Sie zum Beispiel Teile der Inneneinrichtung in unterschiedlichen Farben zum Leuchten bringen. Der speziell entwickelte Stoff für die Sitze wurde mit einer leicht irisierenden Farbschattierung versehen. Ergonomische Massagesitze mit pulsierenden Lordosenblasen im Lendenbereich bieten höchstmöglichen Komfort. Diese und weitere Design- und Komfortelemente sorgen im EQC für ein entspanntes und sicheres Fahrerlebnis.