EQC 400 4MATIC - Förderung für Elektromobilität: Neuerungen 2023

För­de­rung für Elek­tro­mo­bi­li­tät: Neue­run­gen 2023

Inhaltsverzeichnis

Um die Kli­ma­zie­le der Bun­des­re­gie­rung zu errei­chen und Deutsch­land bis zum Jahr 2045 kli­ma­neu­tral zu machen, wur­den seit 2016 ver­schie­de­ne Maß­nah­men zur För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät beschlos­sen. Unter ande­rem wur­de eine Kauf­prä­mie für Elek­tro­au­tos ein­ge­führt. Käu­fer von Elek­tro- oder Hybrid­fahr­zeu­gen erhiel­ten bis Ende 2022 För­der­zu­schüs­se zwi­schen 4.500 und 6.000 € vom Bun­de­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA).

Seit dem 1. Janu­ar 2023 greift hier eine neue Rege­lung. Nur noch voll­elek­tri­sche Fahr­zeu­ge mit Bat­te­rien oder Brenn­stoff­zel­len wer­den geför­dert. Extern auf­lad­ba­re Plug-In-Hybri­de fal­len nicht mehr unter die För­de­rung. Auch die Höhe der För­de­rung wur­de ange­passt: So beträgt die maxi­ma­le För­der­sum­me nicht mehr 6.000, son­dern 4.500 €. Elek­tro­fahr­zeu­ge, die mehr als 65.000 € kos­ten, fal­len kom­plett aus der Rege­lung her­aus und sind – wie bereits zuvor – grund­sätz­lich nicht för­der­fä­hig. Wei­ter­hin bestehen blei­ben die Son­der­re­ge­lun­gen bei der Kfz-Steu­er für E‑Autos.

Vor­aus­set­zun­gen für die Förderung 

Die För­de­rung gilt sowohl für Neu- als auch für Gebraucht­wa­gen. Gebrauch­te Elektr­au­tos sind för­der­fä­hig, sofern ihre Erst­zu­las­sung maxi­mal 12 Mona­te zurück­liegt und ihre Lauf­leis­tung 15.000 km nicht über­schrei­tet. Neu ist, dass der Anzahl der Hal­ter kei­ne Rele­vanz mehr zukommt. Wäh­rend zuvor ledig­lich der Zweit­hal­ter eine För­de­rung gel­tend machen konn­te, ist dies nun unab­hän­gig von den Hal­tern allein über die Ein­hal­tung der Erst­zu­las­sungs­frist und der maxi­ma­len Lauf­leis­tung mög­lich. Vor­aus­set­zung ist das Vor­lie­gen einer Rech­nung des Fahr­zeug­händ­lers. Außer­dem darf das betref­fen­de Fahr­zeug zuvor noch nicht geför­dert wor­den sein.

Wird ein Elek­tro­wa­gen geleast, kann die För­de­rung ab einer Lea­sing­lauf­zeit von min­des­tens 12 Mona­ten in Anspruch genom­men wer­den. Den vol­len För­der­be­trag gibt es erst ab einer Lea­sing­dau­er von 24 Mona­ten. In jedem Fall gilt: Es besteht kein Rechts­an­spruch auf die För­de­rung. Ein För­der­an­trag wird je nach Ver­füg­bar­keit der För­der­mit­tel bewil­ligt. Die För­de­rung kann nach der Zulas­sung des Elek­tro­fahr­zeugs online beim BAFA bean­tragt wer­den. Auf der Sei­te des BAFA fin­den Sie auch eine voll­stän­di­ge Lis­te der för­der­fä­hi­gen Elek­tro­fahr­zeu­ge.

Auf wel­che Mer­ce­des­mo­del­le gilt die Förderung?

Von Mer­ce­des-Benz sind aktu­ell 48 Model­le för­der­fä­hig – dar­un­ter auch der EQC 400 4MATIC. Typisch für E‑Autos: Der EQC braucht kei­ne Vor­lauf­zeit zum Warm­wer­den und schnurrt auf der Stra­ße fast laut­los dahin. Mit einer für E‑Autos erstaun­li­chen Reich­wei­te von bis zu 437 Kilo­me­tern brau­chen Sie sich auch auf län­ge­ren Stre­cken kei­ne Sor­gen zu machen. Und soll­te der EQC doch mal leer­ge­lau­fen sein: An einer Schnell­la­de­sta­ti­on ist er bin­nen 40 Minu­ten wie­der auf­ge­la­den. Neben viel Platz, Kom­fort und den für Mer­ce­des typi­schen Sicher­heits­gim­micks bie­tet der EQC auch bes­te Vor­aus­set­zun­gen, um mit gutem Gewis­sen zu fah­ren. Denn mit ihm sind Sie mit null Kom­ma null Emis­sio­nen unterwegs.

Als Mit­glied der Mer­ce­des-Fami­lie punk­tet der EQC natür­lich auch mit einem moder­nen Design, das Ruhe aus­strahlt und für einen pro­gres­si­ven Luxus steht. Die Ein­zig­ar­tig­keit des EQC wird von eigens für ihn design­ten Ele­men­ten (unter ande­rem Pols­ter und Far­ben) unter­stri­chen. So kön­nen Sie zum Bei­spiel Tei­le der Innen­ein­rich­tung in unter­schied­li­chen Far­ben zum Leuch­ten brin­gen. Der spe­zi­ell ent­wi­ckel­te Stoff für die Sit­ze wur­de mit einer leicht iri­sie­ren­den Farb­schat­tie­rung ver­se­hen. Ergo­no­mi­sche Mas­sa­ge­sit­ze mit pul­sie­ren­den Lor­do­sen­bla­sen im Len­den­be­reich bie­ten höchst­mög­li­chen Kom­fort. Die­se und wei­te­re Design- und Kom­fort­ele­men­te sor­gen im EQC für ein ent­spann­tes und siche­res Fahrerlebnis.

Ent­de­cken Sie hier aktu­el­le Elek­tro­fahr­zeu­ge von Mer­ce­des-Benz und smart bei Ihrem Auto­haus Marleaux.

Lesen Sie auch:
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn mit Familie und Freunden auf Social Media:
Facebook
Twitter
E-Mail
WhatsApp
Jetzt zum Newsletter anmelden
und auf dem Laufenden bleiben!

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen .